Allgemeine Geschäftsbedingungen Händler
- Vertragsinhalt:
- Alle Verkäufe werden zu bestimmten Lieferterminen, bestimmten Mengen,
Artikeln und Qualitäten und zu festen Preisen abgeschlossen. Hieran
sind beide Parteien gebunden. - Sollte sich zwischen Bestellung und Auslieferung eine Steigerung des
Österreichischen Verbraucherpreisindexes 1976 um mehr als 10% er- geben, so ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis im gleichen Umfang anzuheben. - Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist unwirksam.
- Die bezogenen Waren sind für den Verkauf an Endverbrauer bestimmt.
Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer ist unzulässig.
- Alle Verkäufe werden zu bestimmten Lieferterminen, bestimmten Mengen,
- Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag sowie Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen ist ausschließlich der Sitz des Unter- nehmens des Verkäufers, also Frohnleiten. - Lieferungen:
Die Lieferung der Ware erfolgt in Österreich, Deutschland, Italien und Schweiz frei Haus. Die Versandkosten trägt der Verkäufer, das Transport- risiko jedoch der Käufer. Die Ware ist unversichert zu versenden. Wenn in- folge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer das Recht zu, nach seiner Wahl, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, entweder eine Rückstandsrechnung aus- zustellen, oder vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlan- gen. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, müssen Teillieferungen vom Käufer angenommen werden. - Unterbrechung der Lieferung:
- Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Streiks, behördlichen Maßnah-
men sowie bei solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, welche länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, wird die Lieferfrist bzw. die Abnahme ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch aber fünf Wochen verlän- gert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn dem anderen Vertragsteil nicht unverzüglich Kenntnis über den Grund der Behinderung gegeben wird, sobald abzusehen ist, dass die vorgegebenen Fristen nicht ein- gehalten werden können. - Bei Überschreitung der Liefer- bzw. Annahmefrist kann der andere Vertragsteil, nach Ablauf einer Nachfrist von höchstens drei Wochen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten.
- Hat die Behinderung lt. Absatz a) länger als fünf Wochen gedauert und wird dem anderen Vertragsteil auf Anfrage nicht unverzüglich mitge- teilt, dass rechtzeitig geliefert bzw. angenommen wird, kann er vom Vertrag sofort zurücktreten.
- Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausge- schlossen.
- Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Streiks, behördlichen Maßnah-
- Nachlieferfrist:
- Nach Ablauf der Liefertrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist
von drei Wochen in Lauf gesetzt. - Fixgeschäfte können nicht vereinbart werden.
- Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen,
soferne die Umstände nicht vorsätzlich oder grob Fahrlässig durch den Lieferanten verschuldet worden sind.
- Nach Ablauf der Liefertrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist
- Mängelrüge:
- Beanstandungen sind dem Verkäufer längstens 10 Tage nach Empfang
der Ware mitzuteilen. - Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abwei-
chungen in Qualität, Farbe, Breite des Gewebes, der Ausrüstung oder
des Designs können nicht beanstandet werden. - Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht auf Nach-
besserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. - Als versteckte Mängel gelten jene, die nicht bezeichnet oder erst nach Verkauf feststellbar sind. Sie sind unverzüglich nach Feststellung zu
reklamieren. - Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls sechs Monate
nach Lieferung der Ware.
- Beanstandungen sind dem Verkäufer längstens 10 Tage nach Empfang
- Zahlung:
- Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung der Ware ausgestellt. Va-
lutierungen sind nur dann zulässig, wenn sie mit dem Verkäufer ver- einbart wurden, oder die Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgte. - Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Ausstellung an, mit 3% Skonto. 30 Tage nach Rechnungserhalt netto Kassa. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck oder durch Bank-, Giro-, oder Postüberweisung. Die Aufrechnung mit bestrittenen Geldforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig. Maßgebend für den Tag der Zahlung sind der Postabgangsstempel oder der Tag der Gutschrift. Zahlungen werden jeweils zur Bezahlung der ältesten Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Wechsel soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur zah- lungshalber gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungs- spesen angenommen. Bei Hereinname von Wechsel nach dem 31. Tag nach Rechnungssausstellung wird ein Zuschlag von 1% der Wechsel- summe berechnet. Wechselsumme und Akzepte mit einer Laufzeit mit mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.
- Bei erstmaligen Vertragsabschluß behält sich der Verkäufer vor, vor Ablieferung der Ware Bezahlung zu verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers termingerechte Bezahlung gefährdet erscheine lassen.
- Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung der Ware ausgestellt. Va-
- Zahlungsverzug:
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Käufer in Verzug,
ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung durch die Lieferfirma bedarf. In diesem Falle werden alle vereinbarten Zahlungsziele, auch für etwaige laufende Akzepte außer Kraft gesetzt. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte kann die Lieferfirma bei Zahlungs- verzug des Bestellers von der jeweils aushaftenden Restforderung (zuzüglich etwaiger Kosten und Nebengebühren) Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m. begehren. Unabhängig davon kann die Lieferfirma, wenn der Käufer auch nur mit einer etwaigen vereinbarten Teilzahlung in Verzug gerät, die gesamte noch aushaftende Restforderung (samt Nebenansprüchen) sofort fällig stellen (Terminverlust) und (oder) die Vorauslieferung ihrer noch offenen Leistungen ablehnen und (oder) unter Setzung einer mindestens 18tägigen Nachrist vom Vertrag zu- rücktreten. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer für jede schriftliche Mahnung des Verkäufers € 5,– zu bezahlen. Der Käufer trägt weiters sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, die mit der Geltendmachung der Forderung verbunden sind. Sollte der Verkäufer seinerseits Bank- zinsen zu bezahlen haben, die oben vereinbarten Verzugszinsen über- steigen, so ist er berechtigt, den Ersatz dieser höheren Bankzinsen zu begehren. - Vor gänzlicher Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
- Ist oder war der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine solche Verschlechterung ein, dass die termingerechte Zahlung weitere Lieferungen gefährdet erscheint, kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgend einem Vertag vor Ablieferung der Ware Bezahlung verlangen. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, Lieferungen nur per Nachnahme durchzuführen. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der Käufer. Sollten in diesen Fällen Lieferung nicht per Nachnahme erfolgen, so wird die Ware vom Verkäufer bereitgestellt und fakturiert, womit die Fälligkeit der Forderung eintritt.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis und anerkennt sich einverstanden, dass bei Zahlungsschwierigkeiten, insbesondere Zahlungsverzug, Hereingabe ungedeckter Scheck, Wechselproteste, alle Forderungen, auch die noch nicht fälligen und die gestundeten, sofort fällig werden.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Käufer in Verzug,
- Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Des weiteren gelten der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. - Stornierung:
Bei Vertragsstornierung durch den Kunden (Besteller, Käufer), ist der Lieferant berechtigt, entweder den erlittenen Schaden durch bereits pro- duzierte Ware und entgangenen Gewinn oder eine 15%ige Stornogebühr, berechnet vom Bruttoverkaufswert, zu fordern (Konventionalstrafe). - Annahmeverweigerung
Wenn der Käufer mit der Annahme der Lieferung in Verzug gerät, wird die Ware beim Verkäufer zur Verfügung des Käufers bereitgestellt, wodurch die Fälligkeit der Rechnung eintritt. Alle damit in Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten de Käufers. - Österreichisches Recht
Bei etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, gilt österreichisches Recht als vereinbart. - Annahmeerklärung
Ich habe die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.